Haftungsbeschränkung AT/DE im Vergleich: Die wichtigsten Unterschiede für grenzüberschreitende Verträge
Kurz zusammengefasst
Haftungsklauseln wirken in Österreich und Deutschland unterschiedlich streng. In Deutschland gilt eine Klausel schon bei mehrfacher Verwendung als AGB, mit strenger Kontrolle auch zwischen Unternehmern; in Österreich zählt direkt die inhaltliche Angemessenheit. Größter Unterschied: Eine zu weite Klausel passen österreichische Gerichte an, deutsche verwerfen sie ersatzlos zugunsten der vollen gesetzlichen Haftung. Ohne feststehende Rechtswahl lässt sich keine Klausel zuverlässig formulieren.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall.
Autorin: Alexandra Fuchs, Rechtsanwältin
Haftungsbeschränkung im Vertrag: Was in Deutschland gilt
Kurz zusammengefasst
In Deutschland gelten Haftungsklauseln oft als AGB, auch zwischen Unternehmen – schon ab Verwendungsabsicht für mehrere Verträge. Bei Kardinalpflichten ist ein Ausschluss selbst bei leichter Fahrlässigkeit unwirksam. Zu weite Klauseln fallen ersatzlos weg, es gilt die gesetzliche, meist unbeschränkte Haftung. Vorsatz und Personenschäden lassen sich nie beschränken.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall.
Autorin: Alexandra Fuchs, Rechtsanwältin
Haftungsbeschränkung im Vertrag: Was in Österreich gilt
Kurz zusammengefasst
In Österreich unterliegen auch B2B-Klauseln der Kontrolle auf gröbliche Benachteiligung. Ausschluss bei leichter Fahrlässigkeit ist meist zulässig, bei grober kommt es auf „schlicht" oder „krass" an. Vorsatz und Personenschäden lassen sich nie beschränken. Zu weite Klauseln kürzen Gerichte auf das zulässige Maß – anders als in Deutschland.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall.
Autorin: Alexandra Fuchs, Rechtsanwältin
Vertragsprüfung: 7 Klauseln, die Sie vor jeder Unterschrift prüfen sollten
Kurz zusammengefasst
Haftung, Gewährleistung, Kündigung, Vertragsstrafe, Rechtswahl/Gerichtsstand, Change-of-Control und die Nachtragsklausel sind die sieben Stellen im Vertrag, an denen sich im Streitfall entscheidet, ob eine Position durchsetzbar ist. Eine strukturierte Prüfung vor der Unterschrift ist günstiger als jede Nachverhandlung danach. Auch wenn sich das österreichische und das deutsche Recht in vielen Teilen ähneln, steckt die Tücke im Detail.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall.
Autorin: Alexandra Fuchs, Rechtsanwältin