Vertragsprüfung: 7 Klauseln, die Sie vor jeder Unterschrift prüfen sollten

Ein unterschriebener Vertrag lässt sich in der Praxis selten nachverhandeln. Was bleibt ist die Erfüllung des Vertrages, auch wenn damit unter Umständen ein wirtschaftlicher Verlust einhergeht. Vergleichsverhandlungen, bei denen die ersten Argumente für die Auslegung von Verträgen vorgebracht werden, sind in der Regel kosten- und zeitintensiv und können zu einer Belastungsprobe für eine Geschäftsbeziehung werden. Scheitern Vergleichsverhandlungen bleibt entweder den Schaden schlucken oder vor Gericht oder Schiedsgericht zu ziehen. Ein Prozess bindet neben Zeit allerdings auch Ressourcen auf mehreren Ebenen im Unternehmen, die dann nicht für andere Projekte oder Innovation zur Verfügung stehen. Und kostet im Falle einer Niederlage vor Gericht am Ende richtig viel Geld. 

Prüfen Sie als Geschäftsführer oder als für einen Vertrag Verantwortlicher diese sieben Klauseln gezielt, bevor Sie unterschreiben und vermeiden Sie damit teure Überraschungen. Dieser Artikel befasst sich vor allem mit Projekt- und Werkverträgen.

Warum reicht ein flüchtiger Blick nicht aus?

In komplexen Projekt- bzw. Werkverträgen ist die größte Herausforderung und auch das größte Risiko der Scope. Also der Teil, in dem die Parteien vereinbaren, welche Leistung(en) vom Auftraggeber in welchem Umfang erbracht werden müssen. 

Betrachten wir Verträge aus einer rein juristischen Brille, bedarf es einer Auseinandersetzung mit den Klauseln im Vertrag, die im Streit- oder Störfall greifen. Der Liefertermin oder Preis werden meist sorgfältig verhandelt. Andere Themen, wie Haftung, Kündigung und Gerichtsstand werden dagegen oft aus Standardvorlagen übernommen, ohne sie an das konkrete Projekt anzupassen. 

Im Falle von internationalen Verträgen und Projekten hat gerade die Wahl des anwendbaren Rechtes hat Auswirkung auf die Wirkung von Klauseln und damit auf die Rechtsfolgen. 

Kurz zusammengefasst

Haftung, Gewährleistung, Kündigung, Vertragsstrafe, Rechtswahl/Gerichtsstand, Change-of-Control und die Nachtragsklausel sind die sieben Stellen im Vertrag, an denen sich im Streitfall entscheidet, ob eine Position durchsetzbar ist. Eine strukturierte Prüfung vor der Unterschrift ist günstiger als jede Nachverhandlung danach. Auch wenn sich das österreichische und das deutsche Recht in vielen Teilen ähneln, steckt die Tücke im Detail. 

1. Haftung und Haftungsbegrenzung

Die Haftungsklausel legt fest, wer bei einem Schaden wie viel zahlt. Prüfen Sie: 

  • Besteht eine Haftungsklausel im Vertrag?

  • Ist die Haftung der Höhe nach begrenzt? 

  • Gilt die Begrenzung auch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn? 

Österreich und Deutschland ziehen die Grenzen für zulässige Haftungsbeschränkungen unterschiedlich und regeln vor allem unterschiedlich, was passiert, wenn eine Klausel zu weit gefasst ist. Das ist einer der Punkte mit der größten praktischen Tragweite in dieser Liste.

→ Vertiefend: Haftungsbeschränkung im Vertrag – AT vs. DE (Cluster-Artikel)

2. Gewährleistung und Mängelrechte

Hier zeigt sich, was passiert, wenn Leistung oder Lieferung nicht wie vereinbart ausfällt. Prüfen Sie: 

  • Welche Frist gilt für die Geltendmachung von Mängeln? 

  • Ist eine Nacherfüllung vorgesehen, bevor Rücktritt oder Minderung möglich sind?

  • Wie ist die Abnahme geregelt und ab wann läuft die Gewährleistungsfrist?

Gerade bei Projekt- und Werkverträgen entscheidet die genaue Formulierung der Abnahme darüber, ab wann Fristen zu laufen beginnen. Österreich und Deutschland unterscheiden spürbar sowohl bei der Gewährleistungsfrist für Bauwerke als auch bei der Frage, wer im Streitfall beweisen muss, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorlag.

→ Vertiefend: Gewährleistungsfrist und Beweislast – AT vs. DE (Cluster-Artikel)

3. Nachtrags- und Änderungsklausel

Verträge werden in der Praxis selten exakt wie geplant erfüllt. Zusätzliche Leistungen, veränderte Mengen oder verschobene Termine sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Prüfen Sie: 

  • Ist geregelt, welcher Prozess eingehalten werden muss und wie Änderungen wirksam vereinbart werden können? 

  • Ist festgelegt, ob und wie zusätzlicher Aufwand vergütet wird? 

  • Gibt es eine Frist, innerhalb derer Mehrkosten angezeigt werden müssen? 

Eine klare Nachtragsklausel entscheidet später oft darüber, ob berechtigte Mehrkosten überhaupt durchsetzbar sind.

4. Kündigung und Laufzeit

Unabhängig vom Inhalt ist ein Vertrag, der sich nicht lösen lässt, ein wirtschaftliches Risiko für Ihr Unternehmen. Ein Aufrechter Vertrag muss durch Ihr Unternehmen erfüllt werden um Schadenersatzansprüche des Vertragspartners zu vermeiden. Prüfen Sie: 

  • Welche Frist und Form gelten für die ordentliche Kündigung? 

  • Ist eine ordentliche Kündigung überhaupt vorgesehen für beide Parteien?

  • Welche Gründe berechtigen zur außerordentlichen Kündigung? 

  • Verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn niemand aktiv kündigt?

Besonders bei Projektverträgen ist die ordentliche Kündigung kein Nebenpunkt: Sie entscheidet, was der Auftraggeber im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung tatsächlich zahlen muss. Im Falle von außerordentlichen Kündigungen, welcher Sachverhalt überhaupt zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. Welche Fristen eingehalten werden müssen und ob der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht hat und somit vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen kann. 

Auch hier unterscheiden sich Österreich und Deutschland im Detail, wenn auch weniger stark als bei Haftung und Gewährleistung.

→ Vertiefend: Kündigung von Projektverträgen: Vergütung & Zahlungsverzug – AT vs. DE (Cluster-Artikel)

5. Vertragsstrafen

Vertragsstrafen sollen Druck erzeugen, damit Termine oder Vorgaben eingehalten werden. Prüfen Sie: 

  • Ist die Strafe der Höhe nach angemessen und auf einen Höchstbetrag gedeckelt? 

  • Gibt es eine Aufholklausel für Verzugsstrafen?

  • Welche Themen werden mit Vertragsstrafen belastet, z.B. Termine, Compliance, Verschwiegenheit, etc.?

  • Wird sie auf einen später geltend gemachten Schadenersatz angerechnet, oder droht eine Doppelbelastung? 

Unangemessen hohe Vertragsstrafen können von Gerichten herabgesetzt werden – planbar ist das im Streitfall aber nicht.

6. Abtretung und Change-of-Control

Diese Klausel regelt, was passiert, wenn sich die Eigentümerstruktur einer Vertragspartei ändert oder Rechte aus dem Vertrag übertragen werden sollen. Prüfen Sie: 

  • Ist eine Abtretung von Ansprüchen nur mit Zustimmung möglich? 

  • Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei einem Gesellschafterwechsel (Change-of-Control) auf der anderen Seite? 

Besonders bei langlaufenden Rahmenverträgen lohnt sich der Blick auf diese Klausel schon vor dem Abschluss und nicht erst, wenn ein Verkauf ansteht.

7. Rechtswahl und Gerichtsstand – besonders bei internationalen Projekten

Wer mit Vertragspartnern in einem anderen Land zusammenarbeitet, sollte diese Klausel nie als reine Formsache behandeln. Prüfen Sie: 

  • Welches Recht gilt? 

  • Wo ist der Gerichtsstand? Ist die Stadt eindeutig benannt? Und wie praktikabel ist er im Streitfall für beide Seiten?

Diese Klausel ist bei internationalen Verträgen der Dreh- und Angelpunkt. Denn das anwendbare Recht entscheidet, über die Auslegung und die Rechtsfolgen einer Klausel in Verträgen.  Deshalb sollte die Rechtswahl immer feststehen, bevor die übrigen Klauseln final formuliert werden und nicht danach.

Häufige Fragen zur Vertragsprüfung

Muss ich jeden Vertrag anwaltlich prüfen lassen? Das hängt von der Grundlage ab, mit der Sie und Ihr Unternehmen arbeiten: Wer anwaltlich erstellte Vertragsmuster und eine mithilfe eines Anwalts erarbeitete Checkliste wie diese einsetzt und dessen Mitarbeitende durch ein Legal Training wissen, auf welche Red Flags im Vertrag zu achten ist, kann bei kleineren Vertragsvolumen im Einzelfall von einer zusätzlichen anwaltlichen Prüfung absehen. Das bleibt jedoch immer eine Entscheidung auf eigene Verantwortung. Bei langlaufenden, grenzüberschreitenden oder wirtschaftlich bedeutsamen Verträgen ist eine anwaltliche Prüfung vor Unterschrift dagegen sinnvoll und anzuraten.

Wie lange dauert eine anwaltliche Vertragsprüfung? Das hängt von Umfang und Komplexität ab; bei klar abgegrenzten Verträgen ist eine Ersteinschätzung häufig kurzfristig möglich.

Gilt diese Checkliste für österreichisches oder für deutsches Recht? Für beide. Die oben angesprochenen sieben Themenfelder sind in Österreich und Deutschland gleichermaßen relevant, die konkrete rechtliche Bewertung unterscheidet sich im Detail aber teils deutlich. Bei Haftung (Punkt 1), Gewährleistung (Punkt 2) und Kündigung (Punkt 4) sind die Unterschiede so groß, dass sie in eigenen Vertiefungsartikeln behandelt werden.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall.

Autorin: Alexandra Fuchs, Rechtsanwältin

Zurück
Zurück

Haftungsbeschränkung im Vertrag: Was in Österreich gilt